Nach einem Arbeitsunfall wissen viele oft nicht, welche Schritte im Nachfolgenden optimal sind, um sowohl mit der eigenen Gesundheit als auch für die Versicherung am besten abgesichert zu sein.
Zu Beginn sollten Sie wissen, wann genau es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dies ist der Fall, wenn der Unfall im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit geschieht, die Schuld aber nicht bei Ihnen liegt.
Bei gesundheitlichen Vorfällen, die nur zufällig am Ort Ihrer Tätigkeit geschehen aber nicht mit dieser zusammenhängen handelt es sich nicht um Arbeitsunfälle. Ein gängiges Beispiel hierbei ist Nasenbluten: Sollten Sie darunter leiden, obwohl Sie „nur“ an Ihrem Schreibtisch saßen ist dies kein Arbeitsunfall. Wurde das Nasenbluten aber durch Fremdeinwirkung, einen Sturz etc. verursacht, handelt es sich um einen Fall für die Unfallversicherung.
Nun besteht häufig die Frage, ob der Unfall gemeldet werden soll. Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer jeden kleinen Vorfall ihrem Arbeitgeber mitteilen. In Kombination mit der entsprechenden Dokumentation sind so alle Parteien auch im Falle unvorhergesehener Spätfolgen bestens abgesichert. Sollte der Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen, muss der Arbeitgeber eine „Unfallanzeige“ erstellen und so die zuständige Berufsgenossenschaft informieren.
Außerdem sind sich viele Arbeitnehmer unschlüssig, ob und wann sie einen Arzt aufsuchen sollen. Sobald der Unfall für mindestens einen Tag die Arbeitsfähigkeit verhindert, muss ein sogenannter Durchgangsarzt konsultiert werden. Dieser kennt alle Regularien und kann Folgen absehen, so dass er exakte Verhaltensempfehlungen geben kann.
Auch wir sind auf Arbeitsunfälle spezialisiert, helfen Ihnen also gern weiter, sollten Sie Fragen rund um entsprechende Vorfälle haben. Auch können Sie uns natürlich aufsuchen, wenn Sie einen Durchgangsarzt suchen.
Ihr Team der Gemeinschaftspraxis Lüer und Hafemann